Vermittlerregister
Das offizielle Online-Register für Vermittler und Berater in der Finanz- und Versicherungsbranche.
Das Vermittlerregister, betrieben durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als gemeinsame Registerstelle, dient der gesetzlich vorgeschriebenen Verzeichnung von Gewerbetreibenden in der Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbranche. Es ermöglicht die öffentliche Einsichtnahme in die gewerbebezogenen Daten von Versicherungsvermittlern, Finanzanlagenvermittlern und Immobiliardarlehensvermittlern. Die Registrierung ist verpflichtend und dient dem Verbraucherschutz sowie der Regulierung der entsprechenden Märkte.
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Über die Firma Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 GewO: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Das Vermittlerregister ist eine zentrale digitale Plattform, die im Auftrag der zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) als gemeinsame Registerstelle geführt wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der öffentlichen Einsichtnahme in die Daten von Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern und Immobiliardarlehensvermittlern. Diese Gewerbetreibenden müssen sich unter Bußgeldbewehrung in das Register eintragen lassen, sofern sie eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis besitzen.
Die Plattform stellt sicher, dass gewerbliche Daten transparent und frei einsehbar sind, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die Nutzung der eingetragenen Daten zu werblichen Zwecken ist strikt untersagt. Neben der einfachen Suchfunktion nach Registrierungsnummern bietet das Register auch eine erweiterte Suche und informiert über Zuständigkeiten der Erlaubnisbehörden (IHKs und staatliche Stellen). Es werden auch Statistiken über die in dem Register eingetragenen Vermittler veröffentlicht.
Darüber hinaus beinhaltet das Vermittlerregister Informationen zu grenzüberschreitend tätigen Immobiliardarlehensvermittlern im EU-Register sowie wichtige Hinweise zu aktuellen regulatorischen Themen wie dem Brexit. Die DIHK fungiert dabei lediglich als technische Führungsstelle des Registers, während die Zuständigkeit für die Erteilung und Überprüfung der Gewerbeerlaubnisse ausschließlich bei den regionalen Industrie- und Handelskammern liegt.
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